Gut aufgehoben/
Ihr ausgezeichnetes steirisches Pflegeheim.
Aufgrund der sehr komfortablen Ausstattung unserer Pension wurden wir von der Steirischen Landesregierung in die erste Kategorie der Steirischen Pflegeheime aufgenommen. Wir sind von der Landesregierung anerkannt und deshalb ist es für unsere Klienten auch möglich, einen Kostenzuschuss vom jeweiligen Sozialhilfeverband ihrer Heimatgemeinde zu bekommen.
Der Klient bezahlt 80% von seiner Pension, wobei die 13. und 14. Pension des Jahres zur Gänze dem Klienten gehört. Die verbleibende Summe wird von der Sozialhilfe übernommen. Sollte der Klient über keinerlei Pensionsbezüge verfügen, werden die Aufenthaltskosten zur Gänze von der Sozialhilfe übernommen. Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, sämtliche Kosten privat zu decken.
Gerne informieren wir Sie in einem vertraulichen Gespräch über alle Details!